Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
183.15 CH-ZH

Art. 8 : Personalreglement der Christkatholischen Kirchgemeinde Zürich

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Art. 8

Im Anstellungsvertrag werden insbesondere geregelt

Die Stellenbeschreibung mit zu erfüllender Aufgabe, Zuständigkeit,

Verantwortung und organisatorischer Einordnung,

Beginn, Dauer bzw. Kündbarkeit des Arbeitsverhältnisses,

Pensum und Arbeitszeit sowie Ferienanspruch,

Salär mit allfälliger Kinderzulage und pauschaler Erstattung von

Auslagen, unter Abzug der anteiligen gesetzlichen Sozialabgaben

sowie der anteiligen Prämien der abzuschliessenden Versicherungen

(Unfall- und Taggeldversicherung, Altersvorsorge).

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