183.15
CH-ZH
Art. 8 : Personalreglement der Christkatholischen Kirchgemeinde Zürich
Art. 8
Im Anstellungsvertrag werden insbesondere geregelt
Die Stellenbeschreibung mit zu erfüllender Aufgabe, Zuständigkeit,
Verantwortung und organisatorischer Einordnung,
Beginn, Dauer bzw. Kündbarkeit des Arbeitsverhältnisses,
Pensum und Arbeitszeit sowie Ferienanspruch,
Salär mit allfälliger Kinderzulage und pauschaler Erstattung von
Auslagen, unter Abzug der anteiligen gesetzlichen Sozialabgaben
sowie der anteiligen Prämien der abzuschliessenden Versicherungen
(Unfall- und Taggeldversicherung, Altersvorsorge).