183.15
CH-ZH
Art. 5 : Personalreglement der Christkatholischen Kirchgemeinde Zürich
Art. 5
Das Arbeitsverhältnis ist öffentlichen Rechts. Im nicht kirch-
lichen, insbesondere administrativen Bereich mit geringem Pensum kön-
nen auch privatrechtliche Arbeitsverhältnisse eingegangen werden.
Rechtsnatur
der Arbeits-
verhältnisse