Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
183.15 CH-ZH

Art. 5 : Personalreglement der Christkatholischen Kirchgemeinde Zürich

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Art. 5

Das Arbeitsverhältnis ist öffentlichen Rechts. Im nicht kirch-

lichen, insbesondere administrativen Bereich mit geringem Pensum kön-

nen auch privatrechtliche Arbeitsverhältnisse eingegangen werden.

Rechtsnatur

der Arbeits-

verhältnisse

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