183.15
CH-ZH
Art. 3 : Personalreglement der Christkatholischen Kirchgemeinde Zürich
Art. 3
Offene Stellen werden in der Regel öffentlich ausgeschrie- Stellen-
ben. Die Ausschreibung kann unterbleiben, wenn die Stelle auf dem ausschreibung
Berufungsweg besetzt wird oder wenn andere Mittel der Personalgewin-
nung grösseren Erfolg versprechen.