Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
183.15 CH-ZH

Art. 3 : Personalreglement der Christkatholischen Kirchgemeinde Zürich

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Art. 3

Offene Stellen werden in der Regel öffentlich ausgeschrie- Stellen-

ben. Die Ausschreibung kann unterbleiben, wenn die Stelle auf dem ausschreibung

Berufungsweg besetzt wird oder wenn andere Mittel der Personalgewin-

nung grösseren Erfolg versprechen.

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