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Art. 7 : Kirchenordnung der Christkatholischen Kirchgemeinde Zürich

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Art. 7

Die Organe der Kirchgemeinde sind

a. die Gesamtheit der Stimmberechtigten versammelt in der Kirch-

gemeindeversammlung als Legislative,

b. die Kirchenpflege als Exekutive,

c. die Rechnungsprüfungskommission.

sion.

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