183.10
CH-ZH
Art. 7 : Kirchenordnung der Christkatholischen Kirchgemeinde Zürich
Art. 7
Die Organe der Kirchgemeinde sind
a. die Gesamtheit der Stimmberechtigten versammelt in der Kirch-
gemeindeversammlung als Legislative,
b. die Kirchenpflege als Exekutive,
c. die Rechnungsprüfungskommission.
sion.