Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
183.10 CH-ZH

Art. 45 : Kirchenordnung der Christkatholischen Kirchgemeinde Zürich

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (46 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 45

1 Die Kirchenordnung tritt nach deren Annahme in der

Kirchgemeindeversammlung und der Genehmigung durch den Regie-

rungsrat und den Synodalrat der Christkatholischen Kirche der Schweiz³

am 3. April 2019 in Kraft.

2 Sie ersetzt die Kirchenordnung vom 30. Juni 2009 und wurde durch

Beschluss der Kirchgemeindeversammlung vom 21. Juni 2018 revidiert.

12

Christkatholische Kirchgemeinde – Kirchenordnung

183.10

← Art. 44 Kirchenordnung der Christkatholischen Kirchgemeinde Zürich Art. 46 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →