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Art. 35 : Kirchenordnung der Christkatholischen Kirchgemeinde Zürich

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Art. 35

1 Die Rechnungsprüfungskommission prüft alle Anträge

von finanzieller Tragweite an die Kirchgemeindeversammlung, nament-

lich die Jahresrechnung und das Budget.

2 Sie überprüft die finanzrechtliche Zulässigkeit, die finanzielle An-

gemessenheit und die rechnerische Richtigkeit. Sie erstattet dazu Be-

richt und Antrag.

3 Sie kontrolliert das Kassen- und Rechnungswesen der Kirchge-

meinde.

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