183.10
CH-ZH
Art. 35 : Kirchenordnung der Christkatholischen Kirchgemeinde Zürich
Art. 35
1 Die Rechnungsprüfungskommission prüft alle Anträge
von finanzieller Tragweite an die Kirchgemeindeversammlung, nament-
lich die Jahresrechnung und das Budget.
2 Sie überprüft die finanzrechtliche Zulässigkeit, die finanzielle An-
gemessenheit und die rechnerische Richtigkeit. Sie erstattet dazu Be-
richt und Antrag.
3 Sie kontrolliert das Kassen- und Rechnungswesen der Kirchge-
meinde.