183.10
CH-ZH
Art. 33 : Kirchenordnung der Christkatholischen Kirchgemeinde Zürich
Art. 33
Die Mitglieder der Kirchenpflege, die Pfarrerinnen und
Pfarrer sowie die in einem Anstellungsverhältnis zur Kirchgemeinde
stehenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können nicht Mitglieder
der Rechnungsprüfungskommission sein.