Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
183.10 CH-ZH

Art. 32 : Kirchenordnung der Christkatholischen Kirchgemeinde Zürich

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (46 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 32

Die Rechnungsprüfungskommission besteht aus drei Mit- Zusammen-

gliedern der Kirchgemeinde, die in der Kirchgemeindeversammlung auf setzung

Amtsdauer gewählt werden.

1.10.22-118

9

183.10 Christkatholische Kirchgemeinde – Kirchenordnung

Unvereinbar-

keit

Konstituierung

Aufgaben

Andere

Prüfungsorgane

Einnahmen

← Art. 31 Kirchenordnung der Christkatholischen Kirchgemeinde Zürich Art. 33 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →