Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
183.10 CH-ZH

Art. 28 : Kirchenordnung der Christkatholischen Kirchgemeinde Zürich

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Art. 28

1 Die Kirchenpflege erstattet durch ihre Präsidentin oder

ihren Präsidenten der Kirchgemeindeversammlung jährlich Bericht über

ihre Tätigkeit und unterbreitet die Jahresrechnung und das Budget zur

Genehmigung.

8

Finanz-

kompetenzen

Bericht-

erstattung

Christkatholische Kirchgemeinde – Kirchenordnung

183.10

2 Sie besorgt die Berichterstattung gegenüber dem Kanton, insbe-

sondere über die Verwendung der Kostenbeiträge und der Erträge aus

den Kirchensteuern der juristischen Personen sowie über die Auswirkun-

gen und die Wirksamkeit der durchgeführten Tätigkeitsprogramme.

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