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Art. 70 : Reglement über den Finanzhaushalt der römischkatholischen Kirchgemeinden im Kanton Zürich (FKG) (Finanzreglement der Kirchgemeinden)

: Finanzreglement der Kirchgemeinden
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Art. 70 : Finanzreglement der Kirchgemeinden

1 Im Budget und in der Jahresrechnung werden folgende

Finanzkennzahlen veröffentlicht

a. Selbstfinanzierungsgrad,

b. Zinsbelastungsanteil,

c. Nettoverschuldungsquotient,

d. Nettoschuld I pro Kirchgemeindemitglied.

2 Der Synodalrat legt die Berechnung der Kennzahlen im Hand-

buch fest.

Prüfungsfristen

der Rechnungs-

prüfungs-

kommission

Budget

6. Abschnitt: Fristen

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