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Art. 7 : Reglement über den Finanzhaushalt der römischkatholischen Kirchgemeinden im Kanton Zürich (FKG) (Finanzreglement der Kirchgemeinden)

: Finanzreglement der Kirchgemeinden
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Art. 7 : Finanzreglement der Kirchgemeinden

1 Die Rechnung wird über den gesamten Haushalt der Kirch-

gemeinde als Einheit geführt. Sie besteht aus

a. der Hauptrechnung einschliesslich Spezialfinanzierungen,

b. den Sonderrechnungen.

2 Die Einnahmen der Kirchgemeinde fliessen in den allgemeinen

Kirchgemeindehaushalt. Davon ausgenommen sind Einnahmen, die

aufgrund ihrer Zweckbestimmung einer Spezialfinanzierung zuzuwei-

sen oder als Sonderrechnung zu verwalten sind.

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