182.63
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CH-ZH
Art. 7 : Reglement über den Finanzhaushalt der römischkatholischen Kirchgemeinden im Kanton Zürich (FKG) (Finanzreglement der Kirchgemeinden)
: Finanzreglement der Kirchgemeinden
Art. 7 : Finanzreglement der Kirchgemeinden
1 Die Rechnung wird über den gesamten Haushalt der Kirch-
gemeinde als Einheit geführt. Sie besteht aus
a. der Hauptrechnung einschliesslich Spezialfinanzierungen,
b. den Sonderrechnungen.
2 Die Einnahmen der Kirchgemeinde fliessen in den allgemeinen
Kirchgemeindehaushalt. Davon ausgenommen sind Einnahmen, die
aufgrund ihrer Zweckbestimmung einer Spezialfinanzierung zuzuwei-
sen oder als Sonderrechnung zu verwalten sind.