182.63
RFPARFKGRFPRFPCZ
CH-ZH
Art. 66 : Reglement über den Finanzhaushalt der römischkatholischen Kirchgemeinden im Kanton Zürich (FKG) (Finanzreglement der Kirchgemeinden)
: Finanzreglement der Kirchgemeinden
Art. 66 : Finanzreglement der Kirchgemeinden
1 Interne Verrechnungen sind Gutschriften und Belastun- Interne
gen zwischen Verwaltungsbereichen.
2 Sie werden vorgenommen, wenn sie für die Aufwand- und Ertrags-
bestimmung oder die wirtschaftliche Leistungserbringung erforderlich
sind.