182.63
RFPARFKGRFPRFPCZ
CH-ZH
Art. 61 : Reglement über den Finanzhaushalt der römischkatholischen Kirchgemeinden im Kanton Zürich (FKG) (Finanzreglement der Kirchgemeinden)
: Finanzreglement der Kirchgemeinden
Art. 61 : Finanzreglement der Kirchgemeinden
Die Kirchenpflege kann mit dem Geschäftsbericht Rechen-
schaft über die wichtigsten Entwicklungen und Geschäfte des vergan-
genen Jahres ablegen. Er wird den Stimmberechtigten zur Kenntnis
gebracht.
E. Rechnungsführung