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Art. 6 : Reglement über den Finanzhaushalt der römischkatholischen Kirchgemeinden im Kanton Zürich (FKG) (Finanzreglement der Kirchgemeinden)

: Finanzreglement der Kirchgemeinden
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Art. 6 : Finanzreglement der Kirchgemeinden

1 Das Budget und die Jahresrechnung werden nach Aufgaben

gegliedert (funktionale Gliederung) sowie nach einem einheitlichen

Kontenrahmen für die öffentlichen Haushalte dargestellt.

2 Die Kirchgemeinde kann zusätzlich eine Gliederung nach Orga-

nisationseinheiten vorsehen (institutionelle Gliederung).

3 Die Kirchgemeinden verwenden den vom Synodalrat festgeleg-

ten Kontenrahmen und die festgelegte funktionale Gliederung.

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