182.63
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CH-ZH
Art. 6 : Reglement über den Finanzhaushalt der römischkatholischen Kirchgemeinden im Kanton Zürich (FKG) (Finanzreglement der Kirchgemeinden)
: Finanzreglement der Kirchgemeinden
Art. 6 : Finanzreglement der Kirchgemeinden
1 Das Budget und die Jahresrechnung werden nach Aufgaben
gegliedert (funktionale Gliederung) sowie nach einem einheitlichen
Kontenrahmen für die öffentlichen Haushalte dargestellt.
2 Die Kirchgemeinde kann zusätzlich eine Gliederung nach Orga-
nisationseinheiten vorsehen (institutionelle Gliederung).
3 Die Kirchgemeinden verwenden den vom Synodalrat festgeleg-
ten Kontenrahmen und die festgelegte funktionale Gliederung.