182.63
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CH-ZH
Art. 5 : Reglement über den Finanzhaushalt der römischkatholischen Kirchgemeinden im Kanton Zürich (FKG) (Finanzreglement der Kirchgemeinden)
: Finanzreglement der Kirchgemeinden
Art. 5 : Finanzreglement der Kirchgemeinden
1 Die Haushaltsführung richtet sich nach den Grundsätzen
der Gesetzmässigkeit, des Haushaltsgleichgewichts, der Wirtschaft-
lichkeit, des Verursacherprinzips und des Verbots der Zweckbindung
von Kirchensteuern.
2 Das Rechnungsjahr entspricht dem Kalenderjahr.