182.63
RFPARFKGRFPRFPCZ
CH-ZH
Art. 48 : Reglement über den Finanzhaushalt der römischkatholischen Kirchgemeinden im Kanton Zürich (FKG) (Finanzreglement der Kirchgemeinden)
: Finanzreglement der Kirchgemeinden
Art. 48 : Finanzreglement der Kirchgemeinden
Der Anhang
a. bezeichnet das für die Rechnungslegung angewandte Regelwerk
und begründet Abweichungen,
b. fasst die Rechnungslegungsgrundsätze einschliesslich der wesent-
lichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zusammen,
c. bezeichnet die von der Jahresrechnung erfassten Organisationsein-
heiten,
d. enthält weitere Angaben zur Beurteilung der Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage.