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Art. 47 : Reglement über den Finanzhaushalt der römischkatholischen Kirchgemeinden im Kanton Zürich (FKG) (Finanzreglement der Kirchgemeinden)

: Finanzreglement der Kirchgemeinden
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Art. 47 : Finanzreglement der Kirchgemeinden

1 Die Geldflussrechnung informiert über die Herkunft und

Verwendung der Geldmittel. Sie ist nach betrieblicher Tätigkeit, Inves-

titions- und Finanzierungstätigkeit unterteilt.

2 Die Geldmittel im Sinne der Geldflussrechnung umfassen die flüs-

sigen Mittel und die kurzfristigen Geldanlagen bis längstens drei Mo-

nate.

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