182.63
RFPARFKGRFPRFPCZ
CH-ZH
Art. 47 : Reglement über den Finanzhaushalt der römischkatholischen Kirchgemeinden im Kanton Zürich (FKG) (Finanzreglement der Kirchgemeinden)
: Finanzreglement der Kirchgemeinden
Art. 47 : Finanzreglement der Kirchgemeinden
1 Die Geldflussrechnung informiert über die Herkunft und
Verwendung der Geldmittel. Sie ist nach betrieblicher Tätigkeit, Inves-
titions- und Finanzierungstätigkeit unterteilt.
2 Die Geldmittel im Sinne der Geldflussrechnung umfassen die flüs-
sigen Mittel und die kurzfristigen Geldanlagen bis längstens drei Mo-
nate.