182.63
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CH-ZH
Art. 46 : Reglement über den Finanzhaushalt der römischkatholischen Kirchgemeinden im Kanton Zürich (FKG) (Finanzreglement der Kirchgemeinden)
: Finanzreglement der Kirchgemeinden
Art. 46 : Finanzreglement der Kirchgemeinden
1 Beim Verwaltungsvermögen enthält die Investitionsrech-
nung alle Ausgaben und Einnahmen für Vermögenswerte, die im Ver-
waltungsvermögen bilanziert werden.
2 Beim Finanzvermögen enthält die Investitionsrechnung alle Aus-
gaben und Einnahmen für Sachanlagen des Finanzvermögens.