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Art. 46 : Reglement über den Finanzhaushalt der römischkatholischen Kirchgemeinden im Kanton Zürich (FKG) (Finanzreglement der Kirchgemeinden)

: Finanzreglement der Kirchgemeinden
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Art. 46 : Finanzreglement der Kirchgemeinden

1 Beim Verwaltungsvermögen enthält die Investitionsrech-

nung alle Ausgaben und Einnahmen für Vermögenswerte, die im Ver-

waltungsvermögen bilanziert werden.

2 Beim Finanzvermögen enthält die Investitionsrechnung alle Aus-

gaben und Einnahmen für Sachanlagen des Finanzvermögens.

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