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182.63 RFPARFKGRFPRFPCZ CH-ZH

Art. 44 : Reglement über den Finanzhaushalt der römischkatholischen Kirchgemeinden im Kanton Zürich (FKG) (Finanzreglement der Kirchgemeinden)

: Finanzreglement der Kirchgemeinden
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Art. 44 : Finanzreglement der Kirchgemeinden

1 Das Eigenkapital umfasst das zweckgebundene und das b. Eigenkapital

zweckfreie Eigenkapital.

2 Das zweckgebundene Eigenkapital umfasst

a. die Verpflichtungen und Vorschüsse gegenüber Spezialfinanzierun-

gen der Eigenwirtschaftsbetriebe,

b. die Liegenschaftenfonds,

c. die Vorfinanzierungen von Investitionsvorhaben.

3 Das zweckfreie Eigenkapital umfasst den Bilanzüberschuss.

1. 1. 19-103

9

im Besonderen

182.63

Finanzreglement der Kirchgemeinden

Erfolgs-

rechnung

Investitions-

rechnung

Geldfluss-

rechnung

Anhang

Verfahren

a. Kirch-

gemeinden

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