182.63
RFPARFKGRFPRFPCZ
CH-ZH
Art. 44 : Reglement über den Finanzhaushalt der römischkatholischen Kirchgemeinden im Kanton Zürich (FKG) (Finanzreglement der Kirchgemeinden)
: Finanzreglement der Kirchgemeinden
Art. 44 : Finanzreglement der Kirchgemeinden
1 Das Eigenkapital umfasst das zweckgebundene und das b. Eigenkapital
zweckfreie Eigenkapital.
2 Das zweckgebundene Eigenkapital umfasst
a. die Verpflichtungen und Vorschüsse gegenüber Spezialfinanzierun-
gen der Eigenwirtschaftsbetriebe,
b. die Liegenschaftenfonds,
c. die Vorfinanzierungen von Investitionsvorhaben.
3 Das zweckfreie Eigenkapital umfasst den Bilanzüberschuss.
1. 1. 19-103
9
im Besonderen
182.63
Finanzreglement der Kirchgemeinden
Erfolgs-
rechnung
Investitions-
rechnung
Geldfluss-
rechnung
Anhang
Verfahren
a. Kirch-
gemeinden