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Art. 43 : Reglement über den Finanzhaushalt der römischkatholischen Kirchgemeinden im Kanton Zürich (FKG) (Finanzreglement der Kirchgemeinden)

: Finanzreglement der Kirchgemeinden
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Art. 43 : Finanzreglement der Kirchgemeinden

1 Die Bilanz enthält auf der Aktivseite die Vermögenswerte, Bilanz

auf der Passivseite das Fremdkapital und das Eigenkapital.

a. im

2 Die Vermögenswerte werden gegliedert in Finanz- und Verwal- Allgemeinen

tungsvermögen.

3 Das Finanzvermögen umfasst jene Vermögenswerte, die ohne Be-

einträchtigung der öffentlichen Aufgabenerfüllung veräussert werden

können.

4 Das Verwaltungsvermögen umfasst jene Vermögenswerte, die

unmittelbar der öffentlichen Aufgabenerfüllung dienen.

5 Verpflichtungen gegenüber Sonderrechnungen werden dem

Fremdkapital zugerechnet.

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