182.63
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CH-ZH
Art. 42 : Reglement über den Finanzhaushalt der römischkatholischen Kirchgemeinden im Kanton Zürich (FKG) (Finanzreglement der Kirchgemeinden)
: Finanzreglement der Kirchgemeinden
Art. 42 : Finanzreglement der Kirchgemeinden
1 Die Jahresrechnung zeigt die finanzielle Lage der Kirch- Zweck und
gemeinde sowie die finanzielle Entwicklung im Vergleich zum Vorjahr Inhalt
und zum Budget.
2 Sie enthält insbesondere
a. die Bilanz,
b. die Erfolgsrechnung,
c. die Investitionsrechnung,
d. die Geldflussrechnung,
e. den Anhang.
3 Die Kirchgemeinden können auf den Ausweis einer Geldfluss-
rechnung verzichten.
4 Die Kirchgemeinden verwenden den vom Synodalrat vorgegebe-
nen Musterformularsatz zur Jahresrechnung.