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Art. 42 : Reglement über den Finanzhaushalt der römischkatholischen Kirchgemeinden im Kanton Zürich (FKG) (Finanzreglement der Kirchgemeinden)

: Finanzreglement der Kirchgemeinden
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Art. 42 : Finanzreglement der Kirchgemeinden

1 Die Jahresrechnung zeigt die finanzielle Lage der Kirch- Zweck und

gemeinde sowie die finanzielle Entwicklung im Vergleich zum Vorjahr Inhalt

und zum Budget.

2 Sie enthält insbesondere

a. die Bilanz,

b. die Erfolgsrechnung,

c. die Investitionsrechnung,

d. die Geldflussrechnung,

e. den Anhang.

3 Die Kirchgemeinden können auf den Ausweis einer Geldfluss-

rechnung verzichten.

4 Die Kirchgemeinden verwenden den vom Synodalrat vorgegebe-

nen Musterformularsatz zur Jahresrechnung.

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