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Art. 41 : Reglement über den Finanzhaushalt der römischkatholischen Kirchgemeinden im Kanton Zürich (FKG) (Finanzreglement der Kirchgemeinden)

: Finanzreglement der Kirchgemeinden
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Art. 41 : Finanzreglement der Kirchgemeinden

Die Rechnungslegung richtet sich nach den Grundsätzen Grundsätze

der Verständlichkeit, der Wesentlichkeit, der Zuverlässigkeit, der Ver-

gleichbarkeit, der Fortführung, der Stetigkeit, der Periodenabgren-

zung und der Bruttodarstellung.

B. Jahresrechnung

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