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182.63 RFPARFKGRFPRFPCZ CH-ZH

Art. 40 : Reglement über den Finanzhaushalt der römischkatholischen Kirchgemeinden im Kanton Zürich (FKG) (Finanzreglement der Kirchgemeinden)

: Finanzreglement der Kirchgemeinden
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Art. 40 : Finanzreglement der Kirchgemeinden

Die Rechnungslegung soll die Vermögens-, Finanz- und Er-

tragslage den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend darstellen.

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Finanzreglement der Kirchgemeinden

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