Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
182.63 RFPARFKGRFPRFPCZ CH-ZH

Art. 39 : Reglement über den Finanzhaushalt der römischkatholischen Kirchgemeinden im Kanton Zürich (FKG) (Finanzreglement der Kirchgemeinden)

: Finanzreglement der Kirchgemeinden
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (85 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 39 : Finanzreglement der Kirchgemeinden

1 Die Kirchgemeindeversammlung genehmigt Kreditüber-

schreitungen zusammen mit der Jahresrechnung.

2 Die Kirchenpflege begründet wesentliche Kreditüberschreitungen.

5. Abschnitt: Rechnungslegung und Berichterstattung

A. Allgemeines

← Art. 38 : Finanzreglement der Kirchgemeinden Reglement über den Finanzhaushalt der römischkatholischen Kirchgemeinden im Kanton Zürich (FKG) (Finanzreglement der Kirchgemeinden) Art. 40 : Finanzreglement der Kirchgemeinden →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →