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Art. 37 : Reglement über den Finanzhaushalt der römischkatholischen Kirchgemeinden im Kanton Zürich (FKG) (Finanzreglement der Kirchgemeinden)

: Finanzreglement der Kirchgemeinden
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Art. 37 : Finanzreglement der Kirchgemeinden

Die Budgetkredite werden mit der Festsetzung des Budgets

vom Budgetorgan bewilligt.

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