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Art. 36 : Reglement über den Finanzhaushalt der römischkatholischen Kirchgemeinden im Kanton Zürich (FKG) (Finanzreglement der Kirchgemeinden)

: Finanzreglement der Kirchgemeinden
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Art. 36 : Finanzreglement der Kirchgemeinden

Der Budgetkredit ermächtigt die Kirchenpflege, die Jahres-

rechnung für den bezeichneten Zweck bis zum festgelegten Betrag zu

belasten.

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