182.63
RFPARFKGRFPRFPCZ
CH-ZH
Art. 30 : Reglement über den Finanzhaushalt der römischkatholischen Kirchgemeinden im Kanton Zürich (FKG) (Finanzreglement der Kirchgemeinden)
: Finanzreglement der Kirchgemeinden
Art. 30 : Finanzreglement der Kirchgemeinden
1 Reicht ein Verpflichtungskredit nicht aus, ist ein Zusatz- Zusatzkredit
kredit einzuholen.
2 Bei einer wesentlichen Zweckänderung ist ein neuer Verpflich-
tungskredit einzuholen.
a. Anwendungs-
bereich