Art. 3 : Reglement über den Finanzhaushalt der römischkatholischen Kirchgemeinden im Kanton Zürich (FKG) (Finanzreglement der Kirchgemeinden)
Art. 3 : Finanzreglement der Kirchgemeinden
Im Sinne dieses Reglements bedeuten
1. Ausgabe: Als Ausgabe gilt die Bindung von Finanzvermögen zur
Erfüllung öffentlicher Aufgaben.
2. Einmalige Ausgabe: Eine einmalige Ausgabe ist eine Ausgabe,
deren Gesamtbetrag im Voraus bekannt ist.
3. Wiederkehrende Ausgabe: Eine wiederkehrende Ausgabe ist eine
Ausgabe, deren Teilbetreffnis bekannt ist, die Dauer der Verpflich-
tung jedoch ungewiss.
4. Neue Ausgaben: Als neue Ausgaben gelten insbesondere
a. der Erwerb von Grundstücken zu einem bestimmten öffentlichen
Zweck,
b. die Vergabe von Darlehen, der Erwerb von Beteiligungen oder die
Einräumung von Baurechten, wenn sie einem öffentlichen Zweck
oder der öffentlichen Aufgabenerfüllung dienen,
Begriffs-
definitionen
1. 1. 19-103
1
182.63
Finanzreglement der Kirchgemeinden
c. Bürgschaften, Garantieverpflichtungen und andere Eventualver-
pflichtungen,
d. Einnahmeverzichte.