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182.63 RFPARFKGRFPRFPCZ CH-ZH

Art. 3 : Reglement über den Finanzhaushalt der römischkatholischen Kirchgemeinden im Kanton Zürich (FKG) (Finanzreglement der Kirchgemeinden)

: Finanzreglement der Kirchgemeinden
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Art. 3 : Finanzreglement der Kirchgemeinden

Im Sinne dieses Reglements bedeuten

1. Ausgabe: Als Ausgabe gilt die Bindung von Finanzvermögen zur

Erfüllung öffentlicher Aufgaben.

2. Einmalige Ausgabe: Eine einmalige Ausgabe ist eine Ausgabe,

deren Gesamtbetrag im Voraus bekannt ist.

3. Wiederkehrende Ausgabe: Eine wiederkehrende Ausgabe ist eine

Ausgabe, deren Teilbetreffnis bekannt ist, die Dauer der Verpflich-

tung jedoch ungewiss.

4. Neue Ausgaben: Als neue Ausgaben gelten insbesondere

a. der Erwerb von Grundstücken zu einem bestimmten öffentlichen

Zweck,

b. die Vergabe von Darlehen, der Erwerb von Beteiligungen oder die

Einräumung von Baurechten, wenn sie einem öffentlichen Zweck

oder der öffentlichen Aufgabenerfüllung dienen,

Begriffs-

definitionen

1. 1. 19-103

1

182.63

Finanzreglement der Kirchgemeinden

c. Bürgschaften, Garantieverpflichtungen und andere Eventualver-

pflichtungen,

d. Einnahmeverzichte.

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