Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
182.63 RFPARFKGRFPRFPCZ CH-ZH

Art. 29 : Reglement über den Finanzhaushalt der römischkatholischen Kirchgemeinden im Kanton Zürich (FKG) (Finanzreglement der Kirchgemeinden)

: Finanzreglement der Kirchgemeinden
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (85 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 29 : Finanzreglement der Kirchgemeinden

Die Kirchgemeindeordnung bestimmt anhand von Betrags- c. Zuständigkeit

grenzen die Zuständigkeit für die Bewilligung von Verpflichtungskre-

diten.

← Art. 28 : Finanzreglement der Kirchgemeinden Reglement über den Finanzhaushalt der römischkatholischen Kirchgemeinden im Kanton Zürich (FKG) (Finanzreglement der Kirchgemeinden) Art. 30 : Finanzreglement der Kirchgemeinden →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →