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Art. 28 : Reglement über den Finanzhaushalt der römischkatholischen Kirchgemeinden im Kanton Zürich (FKG) (Finanzreglement der Kirchgemeinden)

: Finanzreglement der Kirchgemeinden
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Art. 28 : Finanzreglement der Kirchgemeinden

1 Der Verpflichtungskredit umfasst alle für das geplante b. Inhalt

Vorhaben anfallenden Aufwendungen, insbesondere

a. Umwandlung von Finanz- in Verwaltungsvermögen,

b. Landerwerb,

c. Baukosten, einschliesslich Kosten für Provisorien,

d. die für den sachgemässen Gebrauch erforderlichen Ausstattungen,

e. wesentliche Eigenleistungen der Kirchgemeinde,

f. Steuern und Abgaben.

2 Die Erläuterungen zur Kreditbewilligung weisen die Folgekosten

und -erträge aus.

3 Die Kirchgemeinden legen fest, ab welchem Betrag die Eigenleis-

tungen als wesentlich gelten.

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