182.63
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CH-ZH
Art. 28 : Reglement über den Finanzhaushalt der römischkatholischen Kirchgemeinden im Kanton Zürich (FKG) (Finanzreglement der Kirchgemeinden)
: Finanzreglement der Kirchgemeinden
Art. 28 : Finanzreglement der Kirchgemeinden
1 Der Verpflichtungskredit umfasst alle für das geplante b. Inhalt
Vorhaben anfallenden Aufwendungen, insbesondere
a. Umwandlung von Finanz- in Verwaltungsvermögen,
b. Landerwerb,
c. Baukosten, einschliesslich Kosten für Provisorien,
d. die für den sachgemässen Gebrauch erforderlichen Ausstattungen,
e. wesentliche Eigenleistungen der Kirchgemeinde,
f. Steuern und Abgaben.
2 Die Erläuterungen zur Kreditbewilligung weisen die Folgekosten
und -erträge aus.
3 Die Kirchgemeinden legen fest, ab welchem Betrag die Eigenleis-
tungen als wesentlich gelten.