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Art. 26 : Reglement über den Finanzhaushalt der römischkatholischen Kirchgemeinden im Kanton Zürich (FKG) (Finanzreglement der Kirchgemeinden)

: Finanzreglement der Kirchgemeinden
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Art. 26 : Finanzreglement der Kirchgemeinden

Gebundene Ausgaben setzen einen Beschluss der Kirchen-

pflege und, soweit die Ausgabe voraussehbar ist, einen Budgetkredit

voraus.

B. Verpflichtungskredit

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