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Art. 23 : Reglement über den Finanzhaushalt der römischkatholischen Kirchgemeinden im Kanton Zürich (FKG) (Finanzreglement der Kirchgemeinden)

: Finanzreglement der Kirchgemeinden
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Art. 23 : Finanzreglement der Kirchgemeinden

Der Synodalrat kann das Budget und den Kirchgemeinde-

steuerfuss festlegen, wenn eine Kirchgemeinde diese bis Ende März

nicht festgesetzt hat.

4. Abschnitt: Ausgaben

A. Allgemeines

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