182.63
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CH-ZH
Art. 20 : Reglement über den Finanzhaushalt der römischkatholischen Kirchgemeinden im Kanton Zürich (FKG) (Finanzreglement der Kirchgemeinden)
: Finanzreglement der Kirchgemeinden
Art. 20 : Finanzreglement der Kirchgemeinden
1 Das Budget enthält die Erfolgsrechnung und die Investi- Inhalt
tionsrechnung.
2 Das Budget zeigt einen Vergleich mit dem Budget des Vorjahres
und mit der letzten Jahresrechnung.
3 Die Kirchgemeinden verwenden den vom Synodalrat vorgegebe-
nen Musterformularsatz zum Budget.
4 Für voraussehbare Ausgaben, für die bei der Beschlussfassung
über das Budget die rechtskräftige Bewilligung der Stimmberechtigten
noch aussteht, werden die Budgetkredite mit einem Sperrvermerk auf-
genommen. Sie bleiben gesperrt, bis die Bewilligung rechtskräftig ist.