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Art. 20 : Reglement über den Finanzhaushalt der römischkatholischen Kirchgemeinden im Kanton Zürich (FKG) (Finanzreglement der Kirchgemeinden)

: Finanzreglement der Kirchgemeinden
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Art. 20 : Finanzreglement der Kirchgemeinden

1 Das Budget enthält die Erfolgsrechnung und die Investi- Inhalt

tionsrechnung.

2 Das Budget zeigt einen Vergleich mit dem Budget des Vorjahres

und mit der letzten Jahresrechnung.

3 Die Kirchgemeinden verwenden den vom Synodalrat vorgegebe-

nen Musterformularsatz zum Budget.

4 Für voraussehbare Ausgaben, für die bei der Beschlussfassung

über das Budget die rechtskräftige Bewilligung der Stimmberechtigten

noch aussteht, werden die Budgetkredite mit einem Sperrvermerk auf-

genommen. Sie bleiben gesperrt, bis die Bewilligung rechtskräftig ist.

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