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Art. 2 : Reglement über den Finanzhaushalt der römischkatholischen Kirchgemeinden im Kanton Zürich (FKG) (Finanzreglement der Kirchgemeinden)

: Finanzreglement der Kirchgemeinden
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Art. 2 : Finanzreglement der Kirchgemeinden

Der Geltungsbereich des Finanzreglements der Kirchgemein- Geltungsbereich

den umfasst den Finanzhaushalt aller römisch-katholischen Kirchge-

meinden. Davon ausgenommen sind Vermögen und Verpflichtungen

sowie Aufwendungen, Erträge, Ausgaben und Einnahmen der kirch-

lichen Stiftungen.

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