182.63
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CH-ZH
Art. 2 : Reglement über den Finanzhaushalt der römischkatholischen Kirchgemeinden im Kanton Zürich (FKG) (Finanzreglement der Kirchgemeinden)
: Finanzreglement der Kirchgemeinden
Art. 2 : Finanzreglement der Kirchgemeinden
Der Geltungsbereich des Finanzreglements der Kirchgemein- Geltungsbereich
den umfasst den Finanzhaushalt aller römisch-katholischen Kirchge-
meinden. Davon ausgenommen sind Vermögen und Verpflichtungen
sowie Aufwendungen, Erträge, Ausgaben und Einnahmen der kirch-
lichen Stiftungen.