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Art. 19 : Reglement über den Finanzhaushalt der römischkatholischen Kirchgemeinden im Kanton Zürich (FKG) (Finanzreglement der Kirchgemeinden)

: Finanzreglement der Kirchgemeinden
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Art. 19 : Finanzreglement der Kirchgemeinden

Das Budget richtet sich nach den Grundsätzen der Jährlich- Grundsätze

keit, der qualitativen, quantitativen und zeitlichen Bindung, der Voll-

ständigkeit, der Vergleichbarkeit und der Bruttodarstellung.

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