182.63
RFPARFKGRFPRFPCZ
CH-ZH
Art. 18 : Reglement über den Finanzhaushalt der römischkatholischen Kirchgemeinden im Kanton Zürich (FKG) (Finanzreglement der Kirchgemeinden)
: Finanzreglement der Kirchgemeinden
Art. 18 : Finanzreglement der Kirchgemeinden
Das Budget legt die Finanzierung der Aufgaben für das Zweck
nächste Rechnungsjahr fest.