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Art. 18 : Reglement über den Finanzhaushalt der römischkatholischen Kirchgemeinden im Kanton Zürich (FKG) (Finanzreglement der Kirchgemeinden)

: Finanzreglement der Kirchgemeinden
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Art. 18 : Finanzreglement der Kirchgemeinden

Das Budget legt die Finanzierung der Aufgaben für das Zweck

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