182.63
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CH-ZH
Art. 10 : Reglement über den Finanzhaushalt der römischkatholischen Kirchgemeinden im Kanton Zürich (FKG) (Finanzreglement der Kirchgemeinden)
: Finanzreglement der Kirchgemeinden
Art. 10 : Finanzreglement der Kirchgemeinden
1 Eigenwirtschaftsbetriebe sind Verwaltungsbereiche, die c. Eigenwirt-
nach dem Grundsatz der Eigenwirtschaftlichkeit geführt werden.
2 Die Betriebsrechnung von Eigenwirtschaftsbetrieben umfasst die
gesamten Kosten für deren Aufgabenerfüllung, insbesondere Verzin-
sungen und Abschreibungen.
3 Betriebsgewinne und Betriebsverluste werden auf Spezialfinan-
zierungskonten vorgetragen. Ihr Bestand bemisst sich nach den Erfor-
dernissen einer verursachergerechten Betriebsfinanzierung.
4 Einlagen aus Steuermitteln der Kirchgemeinde in Eigenwirtschafts-
betriebe sind nicht zulässig.
5 Die Regelung zum Bilanzfehlbetrag gemäss § 16 gilt sinngemäss.
schaftsbetriebe