182.63
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CH-ZH
Art. 1 : Reglement über den Finanzhaushalt der römischkatholischen Kirchgemeinden im Kanton Zürich (FKG) (Finanzreglement der Kirchgemeinden)
: Finanzreglement der Kirchgemeinden
Art. 1 : Finanzreglement der Kirchgemeinden
1 Dieses Reglement regelt den Finanzhaushalt der römisch- Gegenstand
katholischen Kirchgemeinden.
2 Die Bestimmungen dieses Reglements gelten auch für Zweckver-
bände, soweit sie mit deren Besonderheiten vereinbar sind.
3 Der Synodalrat erlässt zum Finanzhaushalt der römisch-katho-
lischen Kirchgemeinden ein verbindliches Handbuch.