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Art. 1 : Reglement über den Finanzhaushalt der römischkatholischen Kirchgemeinden im Kanton Zürich (FKG) (Finanzreglement der Kirchgemeinden)

: Finanzreglement der Kirchgemeinden
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Art. 1 : Finanzreglement der Kirchgemeinden

1 Dieses Reglement regelt den Finanzhaushalt der römisch- Gegenstand

katholischen Kirchgemeinden.

2 Die Bestimmungen dieses Reglements gelten auch für Zweckver-

bände, soweit sie mit deren Besonderheiten vereinbar sind.

3 Der Synodalrat erlässt zum Finanzhaushalt der römisch-katho-

lischen Kirchgemeinden ein verbindliches Handbuch.

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