182.60
RPCKGR
CH-ZH
Art. 73 : Reglement der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich über die Kirchgemeinden (KGR) (Kirchgemeindereglement)
: Kirchgemeindereglement
Art. 73 : Kirchgemeindereglement
Gestützt auf dieses Reglement ergangene Akte können nach Rekurs
Massgabe von Art. 47 KO8 mit Rekurs bei der Rekurskommission an- an die Rekurs-
gefochten werden. Vorbehalten bleibt die Zuständigkeit des Synodal-
rates nach Art. 41 KO8.
kommission