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Art. 71a : Reglement der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich über die Kirchgemeinden (KGR) (Kirchgemeindereglement)

: Kirchgemeindereglement
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Art. 71a : Kirchgemeindereglement

12 Trifft eine körperschaftliche Aufsichtsbehörde Massnah- Kosten-

men, sind die Kosten des Verfahrens und der Massnahmen in der Regel auferlegung

der beaufsichtigten Organisation aufzuerlegen.

2. Abschnitt: Rechtsschutz

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