182.60
RPCKGR
CH-ZH
Art. 65 : Reglement der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich über die Kirchgemeinden (KGR) (Kirchgemeindereglement)
: Kirchgemeindereglement
Art. 65 : Kirchgemeindereglement
13 1 Die Kirchgemeinden sind in einem Verzeichnis zur Kir- Bestandes-
chenordnung aufgeführt.
änderungen
1. 1. 24-123
21
182.60
Kirchgemeindereglement (KGR)
Zusammen-
schluss von
Kirchgemeinden
a. Initiative zur
Prüfung von
Zusammen-
schlüssen
b. Zusammen-
schlussvertrag
c. Verfahren
d. Unterstützung
2 Neubildung, Zusammenschluss und Auflösung von Kirchgemein-
den erfolgen durch Beschluss der Synode auf Gesuch der betreffenden
Kirchgemeinden an den Synodalrat oder auf Antrag des Synodalrates.