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182.60 RPCKGR CH-ZH

Art. 65 : Reglement der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich über die Kirchgemeinden (KGR) (Kirchgemeindereglement)

: Kirchgemeindereglement
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Art. 65 : Kirchgemeindereglement

13 1 Die Kirchgemeinden sind in einem Verzeichnis zur Kir- Bestandes-

chenordnung aufgeführt.

änderungen

1. 1. 24-123

21

182.60

Kirchgemeindereglement (KGR)

Zusammen-

schluss von

Kirchgemeinden

a. Initiative zur

Prüfung von

Zusammen-

schlüssen

b. Zusammen-

schlussvertrag

c. Verfahren

d. Unterstützung

2 Neubildung, Zusammenschluss und Auflösung von Kirchgemein-

den erfolgen durch Beschluss der Synode auf Gesuch der betreffenden

Kirchgemeinden an den Synodalrat oder auf Antrag des Synodalrates.

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