182.60
RPCKGR
CH-ZH
Art. 60b : Reglement der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich über die Kirchgemeinden (KGR) (Kirchgemeindereglement)
: Kirchgemeindereglement
Art. 60b : Kirchgemeindereglement
12 1 Die Geschäftsprüfungskommission übt die politische b. Aufgaben
Kontrolle über die Geschäftsführung der Kirchgemeinde aus.
2 Sie prüft insbesondere den Geschäftsbericht und die dem Parlament
vorzulegenden Geschäfte, soweit keine andere Kommission dafür zu-
ständig ist.
3 Die Prüfung erfolgt auf Recht- und Zweckmässigkeit hin.