182.60
RPCKGR
CH-ZH
Art. 60 : Reglement der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich über die Kirchgemeinden (KGR) (Kirchgemeindereglement)
: Kirchgemeindereglement
Art. 60 : Kirchgemeindereglement
1 Die Rechnungsprüfungskommission ist zuständig für die b. Aufgaben
Kontrolle des Finanzhaushaltes der Kirchgemeinde. Sie hat die Prüfung
des Finanzhaushaltes und des Rechnungswesens nach finanzpolitischen
und finanztechnischen Gesichtspunkten sowie der finanziellen Ange-
messenheit vorzunehmen.
2 Sie prüft das Budget und die Jahresrechnung. Zudem prüft sie alle
Geschäfte von finanzieller Tragweite, über welche die Stimmberechtig-
ten oder das Kirchgemeindeparlament entscheiden.13