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182.60 RPCKGR CH-ZH

Art. 60 : Reglement der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich über die Kirchgemeinden (KGR) (Kirchgemeindereglement)

: Kirchgemeindereglement
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Art. 60 : Kirchgemeindereglement

1 Die Rechnungsprüfungskommission ist zuständig für die b. Aufgaben

Kontrolle des Finanzhaushaltes der Kirchgemeinde. Sie hat die Prüfung

des Finanzhaushaltes und des Rechnungswesens nach finanzpolitischen

und finanztechnischen Gesichtspunkten sowie der finanziellen Ange-

messenheit vorzunehmen.

2 Sie prüft das Budget und die Jahresrechnung. Zudem prüft sie alle

Geschäfte von finanzieller Tragweite, über welche die Stimmberechtig-

ten oder das Kirchgemeindeparlament entscheiden.13

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