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Art. 57 : Reglement der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich über die Kirchgemeinden (KGR) (Kirchgemeindereglement)

: Kirchgemeindereglement
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Art. 57 : Kirchgemeindereglement

Die Kirchenpflege bestellt aus ihrer Mitte die Verantwort-

lichen für die einzelnen Aufgabenbereiche.

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