182.60
RPCKGR
CH-ZH
Art. 53 : Reglement der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich über die Kirchgemeinden (KGR) (Kirchgemeindereglement)
: Kirchgemeindereglement
Art. 53 : Kirchgemeindereglement
1 Eine Behörde kann einzelnen oder mehreren Behörden- Aufgaben-
mitgliedern Aufgaben zur selbstständigen Erledigung übertragen.
übertragung
2 Die Kirchgemeindeordnung kann vorsehen, dass Aufgaben an
Angestellte der Kirchgemeinde zur selbstständigen Erledigung über-
tragen werden.