Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
182.60 RPCKGR CH-ZH

Art. 53 : Reglement der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich über die Kirchgemeinden (KGR) (Kirchgemeindereglement)

: Kirchgemeindereglement
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (101 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 53 : Kirchgemeindereglement

1 Eine Behörde kann einzelnen oder mehreren Behörden- Aufgaben-

mitgliedern Aufgaben zur selbstständigen Erledigung übertragen.

übertragung

2 Die Kirchgemeindeordnung kann vorsehen, dass Aufgaben an

Angestellte der Kirchgemeinde zur selbstständigen Erledigung über-

tragen werden.

← Art. 52 : Kirchgemeindereglement Reglement der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich über die Kirchgemeinden (KGR) (Kirchgemeindereglement) Art. 54 : Kirchgemeindereglement →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →