182.60
RPCKGR
CH-ZH
Art. 52 : Reglement der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich über die Kirchgemeinden (KGR) (Kirchgemeindereglement)
: Kirchgemeindereglement
Art. 52 : Kirchgemeindereglement
Die Verhandlungen von Behörden sind nicht öffentlich.
C. Aufgabenübertragung, Kommissionen und Sachverständige
Ausschluss der
Öffentlichkeit