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Art. 5 : Reglement der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich über die Kirchgemeinden (KGR) (Kirchgemeindereglement)

: Kirchgemeindereglement
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Art. 5 : Kirchgemeindereglement

13 1 Die Organe der Kirchgemeinde sind

a. die Gesamtheit ihrer Stimmberechtigten,

b. die Kirchgemeindeversammlung oder an deren Stelle das Kirch-

gemeindeparlament,

c. die Kirchenpflege,

d. die Rechnungsprüfungskommission.

2 Bei Bestehen eines Kirchgemeindeparlaments ist zusätzlich zur

Rechnungsprüfungskommission eine Geschäftsprüfungskommission zu

bestellen.

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