182.60
RPCKGR
CH-ZH
Art. 5 : Reglement der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich über die Kirchgemeinden (KGR) (Kirchgemeindereglement)
: Kirchgemeindereglement
Art. 5 : Kirchgemeindereglement
13 1 Die Organe der Kirchgemeinde sind
a. die Gesamtheit ihrer Stimmberechtigten,
b. die Kirchgemeindeversammlung oder an deren Stelle das Kirch-
gemeindeparlament,
c. die Kirchenpflege,
d. die Rechnungsprüfungskommission.
2 Bei Bestehen eines Kirchgemeindeparlaments ist zusätzlich zur
Rechnungsprüfungskommission eine Geschäftsprüfungskommission zu
bestellen.