182.60
RPCKGR
CH-ZH
Art. 46 : Reglement der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich über die Kirchgemeinden (KGR) (Kirchgemeindereglement)
: Kirchgemeindereglement
Art. 46 : Kirchgemeindereglement
1 Treten während der Amtsdauer Vakanzen ein, wird eine
Ersatzwahl durchgeführt.
2 Keine Ersatzwahl findet statt, wenn die Erneuerungswahl der
Behörde innert sechs Monaten erfolgt und deren Funktionsfähigkeit
gewahrt bleibt.
B. Einberufung und Beschlussfassung