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Art. 39d : Reglement der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich über die Kirchgemeinden (KGR) (Kirchgemeindereglement)

: Kirchgemeindereglement
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Art. 39d : Kirchgemeindereglement

12 1 Erneuerungswahlen und, soweit die Voraussetzungen für

die stille Wahl nicht erfüllt sind, Ersatzwahlen erfolgen mit gedruckten

Wahlvorschlägen.

2 Zur Wahl vorgeschlagene Personen erklären auf dem Wahlvor-

schlag unterschriftlich, ob sie in der betreffenden Kirchgemeinde als An-

gestellte oder Angestellter im Dienste dieser Kirchgemeinde stehen.

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