182.60
RPCKGR
CH-ZH
Art. 39d : Reglement der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich über die Kirchgemeinden (KGR) (Kirchgemeindereglement)
: Kirchgemeindereglement
Art. 39d : Kirchgemeindereglement
12 1 Erneuerungswahlen und, soweit die Voraussetzungen für
die stille Wahl nicht erfüllt sind, Ersatzwahlen erfolgen mit gedruckten
Wahlvorschlägen.
2 Zur Wahl vorgeschlagene Personen erklären auf dem Wahlvor-
schlag unterschriftlich, ob sie in der betreffenden Kirchgemeinde als An-
gestellte oder Angestellter im Dienste dieser Kirchgemeinde stehen.