182.60
RPCKGR
CH-ZH
Art. 35 : Reglement der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich über die Kirchgemeinden (KGR) (Kirchgemeindereglement)
: Kirchgemeindereglement
Art. 35 : Kirchgemeindereglement
1 Über Ordnungsanträge wird sofort abgestimmt. Eine Dis-
kussion findet in der Regel nicht statt.
2 Anträge, die sich gegenseitig ausschliessen, werden gegeneinander
zur Abstimmung gebracht. Der Antrag mit den wenigsten Stimmen
scheidet aus. Das Verfahren wird wiederholt, bis nur noch ein Antrag
verbleibt. Über diesen wird in der Schlussabstimmung abgestimmt.