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Art. 35 : Reglement der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich über die Kirchgemeinden (KGR) (Kirchgemeindereglement)

: Kirchgemeindereglement
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Art. 35 : Kirchgemeindereglement

1 Über Ordnungsanträge wird sofort abgestimmt. Eine Dis-

kussion findet in der Regel nicht statt.

2 Anträge, die sich gegenseitig ausschliessen, werden gegeneinander

zur Abstimmung gebracht. Der Antrag mit den wenigsten Stimmen

scheidet aus. Das Verfahren wird wiederholt, bis nur noch ein Antrag

verbleibt. Über diesen wird in der Schlussabstimmung abgestimmt.

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